Erwägungsgrund 7 32009R0444
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein werden, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen, und dass es erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kinder, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten, geben könnte, sollte die Kommission prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um einen gemeinsamen Ansatz für die Vorschriften zum Schutz von Kindern, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten überschreiten, zu gewährleisten.