Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gemeinschaftsliste sollte Angaben zu Identität, Gebrauchsbedingungen, Beschränkungen und/oder Spezifikationen der Verwendung der jeweiligen Stoffe oder Stoffzusammensetzungen sowie gegebenenfalls zu dem Bestandteil oder dem Material bzw. Gegenstand enthalten, dem sie hinzugefügt oder in den sie integriert werden. Die Angaben zur Identität eines Stoffes sollten zumindest die Bezeichnung und, soweit verfügbar und erforderlich, die CAS-Nummern, die Partikelgröße, die Zusammensetzung oder sonstige Spezifikationen umfassen.
Bezeichnung des Lebensmittelzusatzstoffes und seine E-Nummer;
Die Lebensmittelzusatzstoffe müssen den in Artikel 14 genannten Spezifikationen entsprechen.
In der Gemeinschaftsliste sind anzugeben: a) die Identität des Stoffes/der Stoffe; b) die Funktion des Stoffes/der Stoffe; c) die Referenznummer; d)…
Stoffe, die Bestandteile aktiver oder intelligenter Materialien bzw. Gegenstände bilden, können nur dann in die Gemeinschaftsliste aufgenommen werden, wenn sie…
Nur Stoffe, die in der Gemeinschaftsliste zulässiger Stoffe (im Folgenden „Gemeinschaftsliste“) aufgeführt sind, dürfen in Bestandteilen aktiver und…
Um einen harmonisierten Schutz der breiten Öffentlichkeit und insbesondere der Personen, die mit bestimmten Stoffen in Berührung kommen, sowie die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.