Art. 2 32009R0512
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1905/2003 eingeführte Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren aufgehoben.
Der mit der Verordnung (EG) Nr. 1905/2003 eingeführte Antidumpingzoll wird für die in Artikel 1 genannten Einfuhren aufgehoben.