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In dem geänderten Protokoll 1 zum Abkommen werden drei neue jährliche Zollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern in die Gemeinschaft vorgesehen. Die neuen Zollkontingente sollen ab dem 1. September 2008 gelten. Damit diese neuen Zollkontingente angewandt werden können, muss das Verzeichnis der Gemeinschaftszollkontingenten unterliegenden Fische und Fischereierzeugnisse in der Verordnung (EG) Nr. 669/97 geändert werden.
Nach dem Beschluss Nr. 2/2008 (2008/957/EG) sollen die neuen Zollkontingente ab dem 1. September 2008 angewandt werden. Die vorliegende Verordnung sollte daher…
In beiden Erweiterungsprotokollen sind neue Zollkontingente und Änderungen der bereits bestehenden Zollkontingente vorgesehen, die in der Verordnung (EG) Nr.…
Für das Jahr 2008 sollten Gemeinschaftszollkontingente für Schaf- und Ziegenfleisch eröffnet werden. Die in der Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 genannten Zölle…
In dem vom Rat mit seinem Beschluss 2006/324/EG genehmigten Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich…
Das Abkommen sieht neue Zollkontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ägypten vor. Es…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.