Erwägungsgrund 1 32009R0554
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, nachfolgend „das Protokoll“, wurde am 18. Februar 2008 unterzeichnet. Es wurde durch den Beschluss 2008/438/EG, Euratom des Rates und der Kommission im Namen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Mitgliedstaaten genehmigt und wird seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.