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Um eine klarere Unterscheidung zwischen den genannten Erzeugnissen zu treffen, wurde betont, dass das allgemeine Verbot, andere als die ausdrücklich in der Spezifikation genannten Zusätze zu verwenden, sich auch auf numerische Zusätze bezieht. Zudem wurde die Spezifikation der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ geringfügig geändert, um etwaige Widersprüche zu beseitigen.
Der von Frankreich vorgebrachte Einspruch bezieht sich insbesondere darauf, dass die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ kein besonderes Ansehen habe, das…
Die Kommission hat den durch Beschluss 93/53/EG eingesetzten Wissenschaftlichen Ausschuss für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und die Bescheinigung…
Aus den vorgenannten Gründen ist die Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ somit in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten…
Offensichtlich haben Deutschland und Griechenland in ihren Beschwerden dagegen, dass es sich bei dem zur Eintragung vorgeschlagenen Namen um eine…
Der von Deutschland eingelegte Einspruch konzentriert sich darauf, dass sich die Eintragung der geschützten geografischen Angabe „Aceto Balsamico di Modena“…
Griechenland wiederum weist auf die Bedeutung der Erzeugung von Balsamessig auf seinem Staatsgebiet hin, der unter anderem unter den Bezeichnungen „balsamico“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.