Erwägungsgrund 5 32009R0601
Werden die Anschriften der betroffenen natürlichen Personen in die Liste der Vereinten Nationen aufgenommen, so teilt die Kommission den betroffenen Personen die Gründe für die Annahme dieser Verordnung mit, gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen und möglichen zusätzlichen Informationen. Da in diesem Fall die VN-Liste die derzeitigen Anschriften von einigen der betroffenen natürlichen Personen nicht enthält, sollte im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung veröffentlicht werden, damit die betroffenen Personen mit der Kommission Kontakt aufnehmen können und die Kommission ihnen die Gründe für die Annahme dieser Verordnung mitteilen kann —