Erwägungsgrund 2 32009R0667VERORDNUNG (EG) Nr. 667/2009 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Nocciola Romana (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0964VERORDNUNG (EG) Nr. 964/2009 DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Raviole du Dauphiné (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0961VERORDNUNG (EG) Nr. 961/2009 DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Březnický ležák (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung nunmehr eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0725VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2009 DER KOMMISSION vom 7. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pan de Cruz de Ciudad Real (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32009R0326VERORDNUNG (EG) Nr. 326/2009 DER KOMMISSION vom 21. April 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Andruty kaliskie (g.g.A.)]
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
Erwägungsgrund 2 32010R0697VERORDNUNG (EU) Nr. 697/2010 DER KOMMISSION vom 4. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Lüneburger Heidekartoffeln (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —