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Im Falle der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie insbesondere der Offshore-Windenergie sollte diese Verordnung auf dem von der Kommission am 22. November 2007 vorgelegten Europäischen Strategieplan für Energietechnologie aufbauen, in dem dazu aufgerufen wurde, einen gemeinsamen strategischen Plan für Forschung und Innovation im Energiebereich im Einklang mit den energiepolitischen Zielen der EU zu entwickeln, wobei die Erarbeitung von sechs europäischen Industrie-Initiativen in Aussicht gestellt wurde. Der Europäische Rat vom 16. Oktober 2008 hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen dazu aufgerufen, die Umsetzung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie deutlich zu beschleunigen. Mit dem Programm beginnt die Finanzierung der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sowie der Offshore-Windenergievorhaben unbeschadet der künftigen Erarbeitung der sechs Industrie-Initiativen für Demonstrationsprojekte im Energiebereich, die im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie umrissen wurden.
Die Kommission wird von folgenden Ausschüssen unterstützt: a) für Vorhaben im Bereich Gas- und Strominfrastrukturen von dem durch Artikel 15 der Verordnung (EG)…
Im Falle der Offshore-Windenergie sollte die Liste Vorhaben enthalten, von denen auf der Grundlage von Informationen, die von an der Europäischen Plattform für…
Im Falle der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung sollte die Liste weitgehend auf der Grundlage von Informationen erstellt werden, die von am Forum für…
Um greifbare und wesentliche Ergebnisse erzielen zu können, sollten diese Investitionen auf einige wenige bestimmte Sektoren konzentriert sein; dabei sollte es…
Die Kommission hat erklärt, dass sie in ihrem Bericht über die Durchführung der Verordnung im Jahr 2010 gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen will, mit denen…
Auf seiner Tagung vom März 2007 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auch nachdrücklich auf, auf eine Verstärkung von Forschung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.