Verordnung (EG) Nr. 678/2009 der Kommission vom 27. Juli 2009 zur 110. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 20. Juli 2009, die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen, zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32009R0678
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