Art. 1 32009R0682
Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.