Art. 2 32009R0507VERORDNUNG (EG) Nr. 507/2009 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Abbacchio Romano (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0725VERORDNUNG (EG) Nr. 725/2009 DER KOMMISSION vom 7. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pan de Cruz de Ciudad Real (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0729VERORDNUNG (EG) Nr. 729/2009 DER KOMMISSION vom 10. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben (Ciauscolo (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0752VERORDNUNG (EG) Nr. 752/2009 DER KOMMISSION vom 17. August 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Batata doce de Aljezur (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0952VERORDNUNG (EG) Nr. 952/2007 DER KOMMISSION vom 9. August 2007 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung in dem Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Newcastle Brown Ale (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0982VERORDNUNG (EG) Nr. 982/2007 DER KOMMISSION vom 21. August 2007 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Pimentón de la Vera (g.U.) — Karlovarský suchar (g.g.A.) — Riso di Baraggia Biellese e Vercellese (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.