Erwägungsgrund 2 32009R0708
Es ist angezeigt, Italien ausnahmsweise für das Rechnungsjahr 2008 eine längere Frist für die Übermittlung der Daten einzuräumen, damit dieser Mitgliedstaat die Erneuerung seines IT-Systems abschließen kann, mit dem die zur Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben erfassten Buchführungsdaten verarbeitet werden.