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Spanien hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Westen Schottlands mit Grundschleppnetzen hauptsächlich auf Seehecht fischen. Auf der Grundlage dieser Angaben und der diesbezüglichen Bewertung des STECF kann festgestellt werden, dass die Kabeljaufänge, einschließlich der Rückwürfe, dieser Gruppe von Fischereifahrzeugen 1,5 % der Gesamtfänge der Gruppe der Fischereifahrzeuge während desselben Zeitraums nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung der geltenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Überwachung und Kontrolle der Fangtätigkeiten dieser Gruppe von Fischereifahrzeugen sowie der Tatsache, dass die Einbeziehung dieser Gruppe mit einem Verwaltungsaufwand verbunden wäre, der in keinem Verhältnis zu ihrer Auswirkung auf die Kabeljaubestände insgesamt stünde, empfiehlt es sich, diese Gruppe von Fischereifahrzeugen von der Anwendung der Aufwandsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 auszunehmen.
Im Zusammenhang mit der Festlegung der Fangmöglichkeiten kann der Rat gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 auf der Grundlage der von…
Schweden hat Angaben über die Kabeljaufänge durch eine Gruppe von Fischereifahrzeugen übermittelt, die im Skagerrak und Kattegat mit einem Selektionsgitter…
Mit Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ist eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands eingeführt worden, mit der den Mitgliedstaaten jährlich…
Im Zusammenhang mit der Festlegung der Fangmöglichkeiten kann der Rat gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur…
In den Informationen der Mitgliedstaaten bezüglich der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 sollte eine…
die Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge Irlands, die die im Antrag Irlands vom 11. März 2011 genannte Fischerei betreiben und westlich von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.