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Teil B des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG und die Spalten 2 bis 4 des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG enthalten Verzeichnisse von Bezeichnungen, Beschreibungen und Kennzeichnungsbestimmungen für bestimmte Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel). Diese Verzeichnisse erleichtern den Informationsaustausch zwischen Hersteller und Käufer über die Produkteigenschaften. Die Erfahrungen, die damit gemacht wurden, die beteiligten Kreise zu ermutigen, freiwillige Standards durch gemeinschaftliche Leitlinien im Bereich der Futtermittelhygiene zu setzen, waren durchgehend positiv. Eine Erweiterung der Verzeichnisse durch die beteiligten Kreise selbst könnte flexibler und besser an die Informationsbedürfnisse der Nutzer angepasst sein, als wenn dies durch den Gesetzgeber geschieht. Die beteiligten Kreise können entscheiden, welche Anstrengungen — abhängig vom Wert eines Verzeichnisses von Einzelfuttermitteln — sie machen wollen. Deshalb sollte ein nicht abschließender Katalog der Einzelfuttermittel erstellt werden, den die Futtermittelunternehmer freiwillig verwenden können, ausgenommen in Bezug auf die Verwendung der Bezeichnungen der Einzelfuttermittel.
Die geltenden Verzeichnisse der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse (Einzelfuttermittel), die in Teil B des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG und in den Spalten 2…
Die Nutzung des Katalogs durch die Futtermittelunternehmer ist freiwillig. Allerdings kann die Bezeichnung eines im Katalog aufgeführten Einzelfuttermittels nur…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, das Verzeichnis der Materialien, die zur Verwendung als Futtermittel eingeschränkt oder verboten sind,…
Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sollten spezifische Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Futtermittel festgelegt…
Die Kennzeichnung umfasst vorgeschriebene und freiwillige Angaben. Bei den vorgeschriebenen Angaben sollten allgemeine Kennzeichnungsvorschriften mit besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.