Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechte an geistigem Eigentum der Hersteller sollten geschützt werden. Die Richtlinie 2004/48/EG sollte mit Blick auf die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum anwendbar sein. Es sollte außerdem anerkannt sein, dass die mengenmäßige Zusammensetzung von Mischfuttermitteln im Gegensatz zur Bezeichnung der enthaltenen Einzelfuttermittel unter bestimmten Bedingungen als vertrauliche und zu schützende Information gelten kann.
Erwägungsgrund 24 32009R0767Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen