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Um der Kommission die Beaufsichtigung der Umsetzung des Quotensystems zu erleichtern und insbesondere im Zusammenhang mit den Berichten, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor Ende 2010 und 2012 vorzulegen hat, erstatten die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor , in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 258/2009 , jährlich Bericht über das Ausmaß der Quotennutzung, die Aufteilung der ungenutzten Quoten auf die Erzeuger und gegebenenfalls die Erhebung der Abgabe von den Erzeugern.
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des…
Um der Kommission die Beaufsichtigung der Umsetzung des Quotensystems zu erleichtern und insbesondere im Zusammenhang mit den Berichten, die die Kommission dem…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 1. Oktober jedes Jahres einen Bericht über die Ausschöpfung der Quote und die Erhebung der Abgabe während…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates , deren Bestimmungen in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 übernommen wurden, hat sich die Rolle der…
Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 teilt die Kommission jedes Jahr die für jeden Mitgliedstaat festgesetzte einzelstaatliche Referenzmenge auf der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1186/2007 der Kommission vom 10. Oktober 2007 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.