Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates , deren Bestimmungen in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 übernommen wurden, hat sich die Rolle der Mitgliedstaaten und der Kommission im Zusammenhang mit der Überschussabgabe geändert, so dass der Kommission die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erhebung der Abgabe ergeben, nicht in vollem Umfang bekannt sind. Da derartige Informationen erforderlich sind, um eine umfassende Bewertung der Regelung und ihrer Umsetzung vornehmen zu können, sollten die Mitgliedstaaten die entsprechenden Informationen für jeden der Zeiträume ab 2003/2004 liefern.
Um der Kommission die Beaufsichtigung der Umsetzung des Quotensystems zu erleichtern und insbesondere im Zusammenhang mit den Berichten, die die Kommission dem…
Der Bericht gemäß Absatz 4 enthält den Betrag der bisher der zuständigen Behörde gezahlten Überschussabgabe, die Zahl der Erzeuger, die bisher zur Zahlung der…
Alle zwei Jahre und spätestens bis zum 30. September des auf den jeweiligen Zweijahreszeitraum folgenden Jahres legen die Mitgliedstaaten der Kommission die…
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission erforderlichenfalls eine Aktualisierung der Beträge nach Absatz 2 Buchstaben b und c vor. Diese aktualisierten Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.