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Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hinsichtlich der Anträge auf Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes oder eines neuen Verwendungszwecks für einen Futtermittelzusatzstoff sowie in Bezug auf die Pflichten und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums (GRL).
gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gestellte Anträge auf eine neue Verwendung eines Futtermittelzusatzstoffes, wenn die vorgeschlagenen…
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 enthält Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben des GRL.
Aufgrund der aus der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 gewonnenen Erfahrungen empfiehlt es sich, in manchen Fällen bestimmte Einzelheiten der geltenden…
Es ist erforderlich, Durchführungsbestimmungen zum Verfahren der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festzulegen,…
Durch Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 bzw. Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht ein gemeinschaftliches Referenzlaboratorium („das GRL“) zur Durchführung bestimmter in deren Anhang II aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.