Erwägungsgrund 2 32009R0899
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf der Grundlage eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu ändern. Sorbial SAS hat die Änderung des Namens des Zulassungsinhabers von Sorbial SAS in Danisco France SAS hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 1290/2008 beantragt.