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Die Kommission hat die in der externen Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Programms einer Folgenabschätzung unterzogen. Diese zeigte die Notwendigkeit, eine Reihe von Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 vorzunehmen, um die Teilnahme von Klein- und Kleinstunternehmen zu fördern, die Schwellen für die Förderfähigkeit von Aktionen zu senken, die Förderintensität zu erhöhen und die Durchführungs- und Verwaltungsverfahren des Programms zu vereinfachen.
Die Richtlinie 2003/71/EG verpflichtet die Kommission, ihre Anwendung fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 war die Kommission aufgefordert, eine Bewertung des Programms Marco Polo II (nachstehend „Programm“ genannt)…
Zur Vereinfachung der Durchführung des Programms sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 über Förderungsbedingungen für Zusatzinfrastruktur…
Aus diesem Grund sollten die Maßnahmen gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 einer Neubewertung unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass…
Die in Absatz 2 genannte Mitteilung hat insbesondere Folgendes zum Gegenstand: — die Auswirkungen der vorliegenden Verordnung in der Fassung der Verordnung (EG)…
Aus diesem Grund sollten die Maßnahmen gemäß Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 einer Neubewertung unterzogen werden, damit sichergestellt ist, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.