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Zur Vereinfachung der Durchführung des Programms sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 über Förderungsbedingungen für Zusatzinfrastruktur gestrichen werden. Darüber hinaus sollte das Ausschussverfahren für die jährliche Auswahl der zu fördernden Aktionen abgeschafft werden.
Zusätzlich zu den Änderungen in Anhang I Teil I sind an den Anmeldeformularen weitere Änderungen vorzunehmen; insbesondere ist Teil II des Anhangs I der…
Die Kommission hat die in der externen Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Programms einer…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002, der eine detaillierte Liste der 2003 vorgenommenen Änderungen enthält, wird nicht mehr benötigt und sollte daher…
Die in Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens enthaltenen Bestimmungen über technische Unterstützung werden durch die Verordnung (EG)…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte entsprechend geändert werden. Aus praktischen Gründen und im Interesse der Klarheit ist es angezeigt, den geänderten…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 wird gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.