Verordnung (EG) Nr. 937/2009 der Kommission vom 7. Oktober 2009 zur 113. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Am 23. September 2009 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.
Erwägungsgrund 2 32009R0937
Erwägungsgrund 2 32009R0937Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen