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Die Spezifikation der garantiert traditionellen Spezialität „Boerenkaas“ wird wie folgt geändert: Der Nummer 3.9 der Spezifikation (Mindestanforderungen und Verfahren für die Kontrolle der besonderen Merkmale) werden die folgenden Sätze angefügt: „Im Falle einer saisonalen Erzeugung werden die Kontrollen einmal alle sechs bis acht Wochen während des Erzeugungszeitraums durchgeführt. Beträgt die Jahreserzeugung von ‚Boerenkaas‘ in einem Betrieb weniger als 25 000 kg, so werden die Kontrollen zweimal jährlich durchgeführt.“
Ferner benachrichtigt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die für die durchzuführenden Kontrollen zuständige Landesbehörde über die geänderte…
Im Rahmen dieser Verordnung werden Art und Häufigkeit der Kontrollen auf der Grundlage einer Bewertung des Risikos des Auftretens von Unregelmäßigkeiten und…
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Kontrollen…
Es wurde beantragt, die Spezifikation dahin gehend zu ändern, dass die Kontrollen im Falle einer saisonalen Erzeugung einmal alle sechs bis acht Wochen während…
Bei den Kontrollen wird geprüft, ob die Aufzeichnungsdaten gemäß Artikel 9 und die Mitteilungen gemäß Artikel 21 wahrheitsgetreu erfasst wurden und dem…
Werden bei 5 % oder mehr der kontrollierten Mengen der Erzeugnisse Unregelmäßigkeiten festgestellt, so wird die Kontrolle auf eine größere, von der zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.