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Es wurde beantragt, die Spezifikation dahin gehend zu ändern, dass die Kontrollen im Falle einer saisonalen Erzeugung einmal alle sechs bis acht Wochen während des Erzeugungszeitraums durchgeführt werden. Beträgt die Jahreserzeugung von „Boerenkaas“ in einem Betrieb weniger als 25 000 kg, so werden die Kontrollen zweimal jährlich durchgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen verhindern, dass den kleinen Betrieben hohe Kontrollkosten entstehen.
Im Rahmen dieser Verordnung werden Art und Häufigkeit der Kontrollen auf der Grundlage einer Bewertung des Risikos des Auftretens von Unregelmäßigkeiten und…
Die Spezifikation der garantiert traditionellen Spezialität „Boerenkaas“ wird wie folgt geändert: Der Nummer 3.9 der Spezifikation (Mindestanforderungen und…
Werden bei 5 % oder mehr der kontrollierten Mengen der Erzeugnisse Unregelmäßigkeiten festgestellt, so wird die Kontrolle auf eine größere, von der zuständigen…
Bei den Kontrollen wird geprüft, ob die Aufzeichnungsdaten gemäß Artikel 9 und die Mitteilungen gemäß Artikel 21 wahrheitsgetreu erfasst wurden und dem…
Zahlreiche Waren, die von einem Unternehmen nach genau festgelegten technischen Gegebenheiten und bei gleich bleibender Beschaffenheit und Qualität hergestellt…
Bis zum 31. Dezember 2014 müssen die Mitgliedstaaten die Kontrollen mindestens alle fünf Jahre durchführen, um sich zu vergewissern, dass die Unternehmen alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.