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Nach dem Antrag von BIO SERAE gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von NeOpuntia® auf Blutfettparameter abzugeben, die mit kardiovaskulären Risiken in Verbindung gebracht werden, insbesondere HDL-Cholesterin (Frage Nr. EFSA-Q-2008-214) . Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „NeOpuntia® trägt zu einer Verbesserung der mit kardiovaskulären Risiken in Verbindung gebrachten Blutfettparameter bei, insbesondere zu einer Verbesserung des HDL-Cholesterinwerts.“
Nachdem HarlandHall Ltd (im Namen der Soya Protein Association, der European Vegetable Protein Federation und der European Natural Soyfood Manufacturers…
Nachdem die GP International Holding B.V. einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde…
Nach dem Antrag von Unilever plc (Vereinigtes Königreich) und Unilever N.V. (Niederlande) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr.…
Nachdem die CreaNutrition AG einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht,…
Nach dem Antrag von McNeil Nutritionals gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
ZUGELASSENE GESUNDHEITSBEZOGENE ANGABE Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.