Anlage 2 Nr. 1 BerVersVVerordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Formular ist von allen Sterbekassen einzureichen.Von Pensionskassen ist das Formular nur dann einzureichen, wenn sie rechtlich selbständige…
§ 20 Abs. 2 SächsBeamtVGSächsisches Beamtenversorgungsgesetz
Sind Anspruchsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren
Anlage 49 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
1. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist vom Versicherten – der Antrag auf Gewährung des Sterbegeldes vom Empfangsberechtigten (§ 5 Abschnitt II Nr. 6)…
Anlage 50 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
1. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist vom Versicherten – der Antrag auf Gewährung des Sterbegeldes vom Empfangsberechtigten (§ 5 Abschnitt II Nr. 6)…
Anlage 48 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
1. Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe ist vom Versicherten – der Antrag auf Gewährung des Sterbegeldes vom Empfangsberechtigten (§ 5 Abschnitt II Nr. 6)…