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Die Stärkung einiger Verfahren sollte den Anwendern der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 mehr Rechtssicherheit und Transparenz bringen. Gemeinsame Fristsetzungen für die Erledigung bestimmter Verpflichtungen oder für bestimmte Verwaltungsabläufe sollten dabei zur Klärung und Strukturierung der Beziehungen zwischen den Versicherten und den Trägern beitragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 bringen sowohl für die Versicherten als auch für die Träger der sozialen Sicherheit eine…
Viele Maßnahmen und Verfahren dieser Verordnung stellen auf mehr Klarheit für die Kriterien ab, die von den Trägern der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung…
Die Organisation einer wirksameren und engeren Zusammenarbeit zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit ist maßgeblich, damit die Personen im Geltungsbereich…
Verbindlichere Verfahren zur Verkürzung der Erstattungsfristen für diese Forderungen unter den Trägern der Mitgliedstaaten erscheinen wesentlich, um das…
Mitgliedstaaten, zuständige Behörden und Träger der sozialen Sicherheit sollten die Möglichkeit haben, sich auf vereinfachte Verfahren und…
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und Rechtsdurchsetzung sollte im Rahmen der bestehenden Verfahren, die beispielsweise in der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.