Erwägungsgrund 2 32010R1022
Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Slowenien, die Slowakei und das Vereinigte Königreich haben eine solche Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2010 beantragt, da die Witterungsverhältnisse in bestimmten geografischen Gebieten während der Vegetationsperiode außergewöhnlich ungünstig waren.