Art. 3 32010R1035VERORDNUNG (EU) Nr. 1035/2010 DER KOMMISSION vom 15. November 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Melamin mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Art. 3 32010R1042VERORDNUNG (EU) Nr. 1042/2010 DER KOMMISSION vom 16. November 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gestrichenem Feinpapier mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 dieser Verordnung gilt für einen Zeitraum von…
Art. 3 32010R0377VERORDNUNG (EU) Nr. 377/2010 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Natriumgluconat mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Art. 3 32010R1076VERORDNUNG (EU) Nr. 1076/2010 DER KOMMISSION vom 22. November 2010 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0306VERORDNUNG (EU) Nr. 306/2010 DER KOMMISSION vom 14. April 2010 zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Pecorino Toscano (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.