Erwägungsgrund 14 32009R0923VERORDNUNG (EG) Nr. 923/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1692/2006 zur Aufstellung des zweiten „Marco Polo“-Programms über die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems („Marco Polo II“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Maßnahmen gemäß dieser Verordnung möglichst schnell durchführen zu können, sollte die Verordnung so bald wie möglich nach ihrem Erlass in Kraft treten —
Erwägungsgrund 7 32004R2279VERORDNUNG (EG) Nr. 2279/2004 DER KOMMISSION vom 30. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates in Bezug auf die gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen
Da die in dieser Verordnung vorgesehenen Bestimmungen mit Beginn der Anwendbarkeit des neuen Abkommens gelten, muss diese Verordnung möglichst bald in Kraft…
Erwägungsgrund 10 32012R0036VERORDNUNG (EU) Nr. 36/2012 DES RATES vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32012R1216VERORDNUNG (EU) Nr. 1216/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 zur Einführung befristeter Sondermaßnahmen für die Einstellung von Unionsbeamten und Unionsbediensteten auf Zeit anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union
In Anbetracht der Erforderlichkeit, die geplanten Einstellungen möglichst rasch nach dem Beitritt vorzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung vor dem…
Erwägungsgrund 3 32008R1226VERORDNUNG (EG) Nr. 1226/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 4 32010R1027VERORDNUNG (EU) Nr. 1027/2010 DER KOMMISSION vom 11. November 2010 zur 139. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —