Erwägungsgrund 1 32010R1080
Nach Artikel 27 des Vertrags über die Europäische Union wird der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt. Dieser Dienst arbeitet mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammen und soll sowohl Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission umfassen sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste. Er ist Teil der offenen, effizienten und unabhängigen europäischen Verwaltung der Union gemäß Artikel 298 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).