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Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte bestätigt werden, dass Beamte oder Bedienstete auf Zeit, die einen Dienstposten in einer Verwaltungseinheit innehaben, die gemäß dem Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom Generalsekretariat des Rates oder der Kommission zum EAD verlegt wird, als mit ihrer Stelle versetzt gelten. Dies gilt entsprechend für in einer solchen Verwaltungseinheit eingesetzte Vertragsbedienstete und örtliche Bedienstete. Das von einer solchen Versetzung betroffene Personal wird vorab informiert werden.
Beamte oder Bedienstete auf Zeit, die einen Dienstposten in einer Verwaltungseinheit innehaben, die gemäß dem Beschluss 2010/427/EU vom Generalsekretariat des…
Um Sonderfälle (beispielsweise die Notwendigkeit, künftig Aufgaben der technischen Unterstützung vom Generalsekretariat des Rates oder von der Kommission zum…
Um Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, in dem drei Quellen von Bediensteten für den EAD genannt sind, Wirkung zu verleihen, sollte…
Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Personalkomponenten des EAD zu erreichen und gemäß dem Beschluss 2010/427/EU sollten, wenn der EAD…
In Artikel 7 Beschlusses 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der…
Beamte der Union und Bedienstete auf Zeit aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten sollten dieselben Rechte und Pflichten haben und gleich behandelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.