Erwägungsgrund 3 32010R1080
Der Hohe Vertreter sollte für die Bediensteten des EAD als Anstellungsbehörde und als zum Abschluss von Dienstverträgen befugte Behörde fungieren, wobei er die Befugnisse, die er in dieser Eigenschaft innehat, an den EAD delegieren kann. Da die Delegationsleiter im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeiten Aufgaben für die Kommission auszuführen haben werden, sollte festgelegt werden, dass die Kommission an bestimmten Entscheidungen, die jenes Personal betreffen, beteiligt wird.