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Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Im Rahmen dieser Infrastruktur sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, Datensätze, die zu einem oder mehreren Anhängen der Richtlinie 2007/2/EG in Bezug stehen, und die entsprechenden Geodatendienste gemäß den technischen Modalitäten für die Interoperabilität und, wenn durchführbar, die Harmonisierung von Geodatensätzen und -diensten bereitzustellen.
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Da es für das…
In der Richtlinie 2007/2/EG sind allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Die…
Gemäß der Richtlinie 2007/2/EG gewähren die Mitgliedstaaten den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft nach harmonisierten Bedingungen Zugang zu…
Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Bedingungen für den Zugang zu Geodatensätzen und -diensten gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2007/2/EG festgelegt.
In dieser Verordnung sind die Anforderungen für die technischen Modalitäten für die Interoperabilität und, wenn durchführbar, die Harmonisierung von…
Um Interoperabilität erreichen und gegebenenfalls auf die Bemühungen von Nutzern und Erzeugern zurückgreifen zu können, sind internationale Normen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.