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Um die Interoperabilität und Harmonisierung zwischen verschiedenen Geodatenthemen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die für alle Geodatenthemen relevanten Vorgaben für einheitliche Datentypen, die Identifizierung von Geo-Objekten, Metadaten zur Interoperabilität, das generische Netzmodell sowie andere Konzepte und Regeln erfüllen.
Um die Kohärenz von Geodaten über geografische Objekte sicherzustellen, deren Lage sich über die Grenze von zwei oder mehr Mitgliedstaaten erstreckt, einigen…
Um die Interoperabilität und Harmonisierung innerhalb eines Geodatenthemas zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die für das jeweilige Geodatenthema…
Um die Interoperabilität der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, müssen für Downloaddienste und Transformationsdienste gemeinsame…
Da die große Vielfalt von Formaten und Strukturen für die Verwaltung von Geodaten in der Gemeinschaft und für den Zugang zu diesen Daten ein Hindernis für die…
Die Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten sollten so ausgelegt sein, dass Geodaten auf der optimal geeigneten Ebene gespeichert, zugänglich gemacht und…
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.