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Der ESRB sollte sich aus einem Verwaltungsrat, einem Lenkungsausschuss, einem Sekretariat, einem Beratenden Fachausschuss und einem Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss zusammensetzen. Bei der Zusammensetzung des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses sollte eine geeignete Regelung für Interessenkonflikte, die vom Verwaltungsrat erlassen wird, berücksichtigt werden. Bei der Errichtung des Beratenden Fachausschusses sollten bestehende Strukturen berücksichtigt werden, um Doppelungen zu vermeiden.
Der ESRB hat einen Verwaltungsrat, einen Lenkungsausschuss, ein Sekretariat, einen Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und einen Beratenden Fachausschuss.
Auf Verlangen des Vorsitzenden des ESRB oder des Verwaltungsrats berät und unterstützt der Beratende Wissenschaftliche Ausschuss den ESRB gemäß Artikel 4 Absatz…
Auf Verlangen des Vorsitzenden des ESRB oder des Verwaltungsrats berät und unterstützt der Beratende Fachausschuss den ESRB gemäß Artikel 4 Absatz 5.
Das Sekretariat sollte die Sitzungen des ESRB vorbereiten und den Verwaltungsrat, den Lenkungsausschuss, den Beratenden Fachausschuss sowie den Beratenden…
die Unterstützung der Arbeit des Verwaltungsrats, des Lenkungsausschusses, des Beratenden Fachausschusses und des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses.
Der Leiter des Sekretariats oder sein Vertreter nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Lenkungsausschusses, des Beratenden Fachausschusses und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.