Art. 46 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und fordern von Organen oder Einrichtungen der…
Art. 46 32010R1094VERORDNUNG (EU) Nr. 1094/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und fordern von Organen oder Einrichtungen der…
Art. 3 Nr. 40 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…
Art. 1 Nr. 39 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…
Art. 2 Nr. 39 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…