Art. 46 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und fordern von Organen oder Einrichtungen der…
Art. 46 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und fordern von Organen oder Einrichtungen der…
Art. 3 Nr. 40 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…
Art. 2 Nr. 39 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…
Art. 1 Nr. 39 32019R2175Artikel 46 erhält folgende Fassung: „Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im…