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Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat an die Kommission richten, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Behörde bei ihren Handlungen im Rahmen der Artikel 16 und 16b ihre Befugnisse überschritten hat - wozu auch gehört, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 1 Absatz 5 missachtet hat -, und diese Person davon unmittelbar und individuell betroffen ist.
Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat an die Kommission richten, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Behörde bei…
Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat an die Kommission richten, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Behörde bei…
Eine natürliche oder juristische Person, einschließlich der zuständigen Behörden, kann gegen einen gemäß den Artikeln 17, 18 und 19 getroffenen Beschluss der…
Eine natürliche oder juristische Person, einschließlich der zuständigen Behörden, kann gegen einen gemäß den Artikeln 17, 18 und 19 getroffenen Beschluss der…
Eine zuständige Behörde sollte bei Angelegenheiten, die ihrer Aufsicht unterliegen, das Recht haben, andere zuständige Behörden um Zusammenarbeit zu ersuchen.…
Eine natürliche oder juristische Person, einschließlich der zuständigen Behörden, kann gegen einen gemäß den Artikeln 17, 18 und 19 getroffenen Beschluss der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.