Art. 60a 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat an die Kommission richten, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Behörde bei…
Art. 60a 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat an die Kommission richten, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Behörde bei…
Art. 1 Nr. 51 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 60a Befugnisüberschreitung durch die Behörde Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat…
Art. 3 Nr. 52 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: ‚Artikel 60a Befugnisüberschreitung durch die Behörde Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat…
Art. 2 Nr. 51 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 60a Befugnisüberschreitung durch die Behörde Jede natürliche oder juristische Person kann mit Gründen versehenen Rat…