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Es ist wünschenswert, dass die Behörde einen kohärenten Ansatz auf dem Gebiet der Einlagensicherungen fördert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und für eine Gleichbehandlung der Einleger in der gesamten Union zu sorgen. Da Einlagensicherungssysteme der Verwaltungsaufsicht in ihren Mitgliedstaaten und nicht der regulatorischen Aufsicht unterliegen, sollte die Behörde ihre Befugnisse im Rahmen dieser Verordnung im Zusammenhang mit dem Einlagensicherungssystem als solchem und seinem Betreiber ausüben können.
Die Behörde trägt zur Stärkung des Europäischen Systems der nationalen Einlagensicherungssysteme bei, indem sie ihre Befugnisse gemäß dieser Verordnung…
in Bezug auf Einlagensicherungssysteme Einrichtungen, die Einlagensicherungssysteme nach der Richtlinie 2014/49/EU verwalten, oder in dem Fall, dass der Betrieb…
Es ist wünschenswert, dass die Behörde einen kohärenten Ansatz auf dem Gebiet der Anlegerentschädigungssysteme fördert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu…
Es ist wünschenswert, dass die Behörde einen Beitrag zur Beurteilung der Notwendigkeit eines mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten und ausreichend…
Bei der derzeitigen Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme und der…
Bei der derzeitigen Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.