Art. 43a 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher mindestens…
Art. 43a 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher zumindest…
Art. 1 Nr. 35 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…
Art. 2 Nr. 35 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…
Art. 3 Nr. 36 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…