Art. 43a 32010R1094VERORDNUNG (EU) Nr. 1094/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher mindestens…
Art. 43a 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher mindestens…
Art. 3 Nr. 36 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…
Art. 1 Nr. 35 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…
Art. 2 Nr. 35 32019R2175Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem…