Erwägungsgrund 47 32010R1095
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Behörde und dem ESRB ist von grundlegender Bedeutung, um die Funktionsweise des ESRB und die Folgemaßnahmen zu seinen Warnungen und Empfehlungen voll wirksam zu gestalten. Die Behörde und der ESRB sollten alle wichtigen Informationen miteinander teilen. Daten über einzelne Unternehmen sollten nur auf eine begründete Anfrage hin übermittelt werden. Nach dem Erhalt von Warnungen oder Empfehlungen, die der ESRB an die Behörde oder eine nationale Aufsichtsbehörde richtet, sollte die Behörde gegebenenfalls Folgemaßnahmen gewährleisteten.