Erwägungsgrund 2 32010R0110
Am 25. Januar 2010 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, fünf natürliche Person aus seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Am selben Tag hat er beschlossen, die der Identifizierung dienenden Angaben zu mehreren natürlichen und juristischen Personen, Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen auf dieser Liste zu ändern.