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Die Tschechische Republik, Deutschland, Finnland, Österreich, die Slowakei, Regierungen Australiens, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Dairy Australia, Dairy Companies Association of New Zealand und National Milk Producers Federation zusammen mit dem U.S. Dairy Export Council haben gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Die Einsprüche wurden im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung für zulässig befunden mit Ausnahme der Einsprüche Australiens und von Dairy Australia, die zu spät eingegangen waren und deshalb für unzulässig befunden wurden.
Die Tschechische Republik, Deutschland, Frankreich, Österreich, die Regierungen Australiens, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Dairy…
Deutschland hat am 7. Januar 2008, Österreich am 31. Januar 2008 und am 4. Februar 2008 gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch…
Belgien, Dänemark und der Verband der Käse-Importeure mit Sitz in Basel (Schweiz) haben gegen die Eintragung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Deutschland, Griechenland und Frankreich haben gegen die Eintragung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch erhoben. Dieser…
Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne…
Die Slowakei hat gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen die beabsichtigte Eintragung eingelegt. Der Einspruch wurde im Sinne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.