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Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten Fang- und Aufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen , festgelegt werden.
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee.
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee und zur Erfassung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee und zur Erfassung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Fischereiaufwandsbeschränkungen für die Dorschbestände der Ostsee und zur Erfassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.