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Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Dementsprechend sollten die Fangbeschränkungen gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007des Rates (im Folgenden „Ostsee Dorschplan“) festgelegt werden.
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische mehrjährige Pläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1941/2006 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Die Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.