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Der Beschluss 2010/231/GASP des Rates sieht die Überprüfung bestimmter Ladungen auf dem Weg nach oder aus Somalia vor, und für Flugzeuge und Schiffe, die Ladung nach oder aus Somalia befördern, gilt die Pflicht einer zusätzlichen Vorabanmeldung aller Güter, die in die Union verbracht werden oder diese verlassen. Diese Angaben sind nach den für summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen geltenden Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften bereitzustellen.
Die Verpflichtung zur Übermittlung von Vorabinformationen nach den in der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 und der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom…
Folgender Artikel wird in die Verordnung (EG) Nr. 147/2003 eingefügt: (1) Um die strikte Umsetzung der Artikel 1 und 3 des Beschlusses 2010/231/GASP des Rates…
Für Flugzeuge und Schiffe, die Ladung nach oder aus Somalia befördern, gilt die Pflicht einer zusätzlichen Vorabanmeldung aller Güter, die in einen…
Um die strikte Umsetzung der Artikel 1 und 3 des Beschlusses 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia…
Der Rat hat am 1. März 2010 den Beschluss 2010/126/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/138/GASP und zur Umsetzung der Resolution 1907 (2009) des…
In Absatz 7 seiner Resolution 1907 (2009) fordert der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Mitgliedstaaten auf, alle Ladungen auf dem Weg nach oder aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.